Haben Sie irgendwann Ihren Lebensmittelpunkt räumlich und langfristig verlagert? Ja? Dann sind Sie im weitesten Sinne, gemäß der Migration-Definition der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), ein Migrant: „Als Migration werden räumliche Bewegungen von Menschen bezeichnet, die mit einer längerfristigen Verlagerung des Lebensmittelpunktes (von Individuen, Familien oder Kollektiven) über eine administrative Grenze hinweg einhergehen. Migrationen, die innerhalb eines Staates erfolgen, werden als Binnenwanderungen bzw. Binnenmigration bezeichnet.“ Welche „geistige Auswüchse“ diese Definition zur Folge hat, lesen Sie im Leitartikel der Februar-Ausgabe der SCHLESISCHEN NACHRICHTEN.
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