Die Anord­nung zum Tra­gen der Berg­manns­uni­form hat im Jah­re 1795 der Ober­ber­grat und Direk­tor des schle­si­schen Ober­berg­am­tes in Bres­lau Fried­rich Wil­helm Graf von Reden erlas­sen. Das Tra­gen der Berg­manns­uni­form war nicht nur eine Ehre, son­dern auch eine Pflicht für jeder­mann des berg­män­ni­schen Berufsstandes

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